Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 14.01.2025
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der vorliegenden AGB darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Personen aller Geschlechter in gleicher Weise.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Prüfungen im Tätigkeitsbereich der Prüfstelle. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Nievelt Labor GmbH stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
Die Nievelt Labor GmbH führt die in Auftrag gegebenen Arbeiten in einem gegebenenfalls schriftlich zu vereinbarenden Zeitraum durch. Über die Prüfergebnisse wird, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ein Prüfbericht erstellt und dem Auftraggeber in Papierform oder digital übermittelt. Die Nievelt Labor GmbH behält sich vor, im Bedarfsfall zur Spitzenabdeckung Teile der Prüfleistungen an geeignete Subunternehmer zu vergeben. Falls der Kunde die Vergabe von Leistungen an bestimmte Prüfstellen ausschließen möchte, muss er dies im Zuge der Auftragsvergabe bekanntgeben.
Es gelten die für einzelne Prüfungen die schriftlich vereinbarten Preise bzw. die in dieser Preisliste angeführten Einheitspreise. Die Einheitspreise verstehen sich in Euro exklusive der Mehrwertsteuer.
A. Zeitgebundene Kosten
- Für die Erstellung von Prüfberichten
- Für die Abholung von Proben
- Für die An- und Abfahrt zu und von Einsatzorten
- Für die Abreitszeit an den Einsatzorten und event. Stehzeiten
Einheitspreise pro Stunde:
0001010 |
Gutachtertätigkeit |
€ 165,65 |
0001020 | Laborleiter bzw. -stellvertreter | € 110,43 |
0001030 | Fachbereichsleiter bzw. Techniker | € 88,34 |
0001040 | Prüftechniker | € 71,78 |
0001050 | Fachkraft | € 55,22 |
B. Arbeitszeit
Die unter Pkt. A „Zeitgebundene Kosten“ angeführten Einheitspreise gelten für die Normalarbeitszeit:
Montag – Freitag: 7:00 – 17:00 Uhr.
Für Leistungen außerhalb der vorgenannten Normalarbeitszeit werden die gesetzlich festgelegten Zuschläge auf die zeitgebundenen Kosten in Rechnung gestellt:
- Außerhalb Normalarbeitszeit 17:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstag 07:00 bis 20:00 Uhr:
50 % Zuschlag
0001010 |
Gutachtertätigkeit |
€ 248,48 |
0001020 | Laborleiter bzw. -stellvertreter | € 165,65 |
0001030 | Fachbereichsleiter bzw. Techniker | € 132,51 |
0001040 | Prüftechniker | € 107,67 |
0001050 | Fachkraft | € 82,83 |
- Nachtarbeit 20:00 bis 7:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertag:
100 % Zuschlag
0001010 |
Gutachtertätigkeit |
€ 331,30 |
0001020 | Laborleiter bzw. -stellvertreter | € 220,86 |
0001030 | Fachbereichsleiter bzw. Techniker | € 176,68 |
0001040 | Prüftechniker | € 143,56 |
0001050 | Fachkraft | € 110,44 |
C. Fahrtkosten, exkl. Personal
- Für die Abholung von Proben
- Für Fahrten zum und vom Einsatzort
Kosten pro Kilometer:
0002010 |
Klein-LKW (Transporter) |
€ 0,69 |
0002020 | PKW | € 0,50 |
0002030 | Anhänger | € 0,22 |
0002040 | Fahrbare Hebebühne, B-Führerschein, je km | € 1,14 |
0003010 | Fahrbare Hebebühne; B-Führerschein, maximale Korblast 250 kg, max. Arbeitshöhe 15 m, max. Reichweite ca. 11 m, inkl. Betriebs-mittel, ohne Maschinenführer, exkl. An - und Abtransport, je Einsatz-tag PA | € 610,00 |
0003020 | Fahrbare Hebebühne; B-Führerschein, maximale Korblast 250 kg, max. Arbeitshöhe 15 m, max. Reichweite ca. 11 m, inkl. Betriebs-mittel, inkl. Maschinenführer, exkl. An - und Abtransport, je Einsatz-tag PA | € 1.186,66 |
Zahlungen sind binnen der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das angegebene Konto der Nievelt Labor GmbH zu überweisen.
Die Nievelt Labor GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn abzusehen ist, dass der Auftrag aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen ausgeführt werden kann. Ebenso wird die Nievelt Labor GmbH den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn nach Abschluss von technisch notwendigen und/oder vereinbarten Vorbereitungsarbeiten abzusehen ist, dass der Auftrag nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen ausgeführt werden kann. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen die Wahl, gegen Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten vom Auftrag schriftlich zurückzutreten. Falls der Auftraggeber die Ausführung des Auftrags unter geänderten Bedingungen wünscht, werden die Vertragspartner die neuen Vertragsbedingungen vereinbaren.
Die Nievelt Labor GmbH wird die Arbeiten unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt durchführen. Im Gewährleistungsfall werden fehlerhafte Arbeiten kostenlos nachgebessert. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zur Minderung des Entgelts berechtigt, wobei diese mit demjenigen Anteil des Entgelts gemäß Punkt 3, welcher auf die fehlerhaften Leistungen entfällt, begrenzt ist. Mängel sind der Nievelt Labor GmbH vom Auftraggeber binnen sechs Wochen nach Übergabe des Prüfberichts gemäß Punkt 2 bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche schriftlich bekannt zu geben.
Die Nievelt Labor GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der Nievelt Labor GmbH für Schäden – einschließlich Mangelfolgeschäden – ist darüber hinaus, sofern der Auftraggeber nicht Konsument iSd KSchG ist, bei schlichter grober Fahrlässigkeit der Höhe nach insgesamt mit dem Entgelt gemäß Punkt 3 begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden. Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens.
Die Nievelt Labor GmbH behandelt Prüfergebnisse streng vertraulich und werden diese ohne Zustimmung des Kunden weder verwertet noch Dritten übermittelt. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Nievelt Labor GmbH nachweislich bereits vor Erteilung des Auftrags bekannt waren oder die nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden.
Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Prüf- und Messergebnisse automationsunterstützt verarbeitet werden und auch nach Übergabe an den Auftraggeber auf Systemen der Nievelt Labor GmbH gespeichert bleiben.
Dem Auftraggeber werden die Berichte über die durchgeführten Prüfungen und die Prüfergebnisse übermittelt. Die Prüfergebnisse und die Prüfberichte selbst bleiben dauerhaft in Besitz der Nievelt Labor GmbH. Sollten zur Durchführung der Prüfung und Messung methodische Entwicklungen nötig sein, so verbleiben die Rechte an diesen methodischen Entwicklungen im Eigentum der Nievelt Labor GmbH.
Es gilt österreichisches Recht und der Gerichtsstand ist das HG Korneuburg.
Die Aufbewahrung von Proben erfolgt ohne vorhergehende Vereinbarung ein Jahr ab Eingang der Probe. Sollte eine längere Aufbewahrung der Probe erforderlich bzw. gewünscht sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Nievelt Labor GmbH ist durch die Akkreditierung Austria, erstmals mit Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Geschäftszahl BMWFW-92.714/0271-I/12/2014, auf Basis des § 11, Abs. 3 und 4 des Akkreditierungsgesetzes AkkG, BGBl.Nr. 468/1992, i.d.g.F. als Prüfstelle und als Inspektionsstelle als Typ C mit der ID 0062 akkreditiert. Im Bereich Abfall erfüllt die Inspektionsstelle die Anforderungen für Typ A. Die aktuellen Akkreditierungsumfänge der Prüfstelle und der Inspektionsstelle können unter folgender Mailadresse office@nievelt.at angefordert werden.
Nievelt Labor GmbH/Nievelt Ingenieur GmbH
Betriebsstraße 1, 2011 Höbersdorf, Österreich
Tel.: +43 2267 31 300
office@nievelt.at